Anmeldung als Aussteller
Veranstaltungsdatum
Samstag den 01.10.2022
bis zum
Dienstag den 04.10.2022
Veranstaltungsort
Am Schiffshebewerk Niederfinow
Hebewerkstr.70 A
16248 Niederfinow
Auf- und Abbau
Freitag ab 08:00 Uhr (Aufbau)
Mittwoch ab 08:00 Uhr (Abbau)
Öffnungszeiten
Samstag 10:00 Uhr – 22:00 Uhr
Sonntag 11:00 Uhr – 22:00 Uhr
Montag 10:00 Uhr – 20:00 Uhr
Dienstag 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Ansprechpartner
Michael Schulz
m.schulz@arena-service.berlin
+49 (0) 173 9169 076
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Anmeldeformular
Liebe Aussteller, im folgenden bitten wir Euch das Serviceformular auszufüllen, um Euch Euren Stand nach Euren Vorstellungen übergeben zu können.
Auf- und Abbau:
Der Aufbau ist ab 8:00 Uhr am Freitag, den 30.09.22 möglich. Frühere Aufbautermine müssen mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Der Aufbau der Stände muss bis Samstag 10:00 Uhr abgeschlossen sein. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, eine Standpräsenz bis Dienstag 18:00 Uhr zu gewährleisten. Das heißt der Abbau vor 18:00 Uhr ist nicht möglich.
Versicherungen:
Der Aussteller ist verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluß einer Ausstellerversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisikos wird empfohlen. Der Veranstalter trägt für die Veranstaltung das allgemeine Haftpflichtrisiko. Er schließt für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden ab.
Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschirften:
Gänge, Notausgänge, Notbeleuchtungen und Feuermelder dürfen nicht verstellt oder verhängt werden. Bei Verstoß ist mit der Schließung Ihres Standes zu rechnen. Abhängungen von Hallendecken bzw.Deckenkonstruktionen sind grundsätzlich durch die Ausstellungsleitung zu genehmigen und nach DIN II 42 auszuführen. Waagerechte Dekoration bzw.Deckenflächen über Einzel-und Sammelständen sind nur bedingt zulässig, nicht zuletzt, um eine einwandfreie Funktion der Sprinkleranlage zu gewährleisten. Dies ist neben der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen ein wesentlicher Prüfpunkt bei der Bauabnahme. Bei Nichtbefolgen der Technischen Vorschriften kann dem Einzelstand die Abnahmen verweigert werden. Ein Regressanspruch gegen den Veranstalter ist hieraus nicht abzuleiten.